Erbrecht
Wer mithilfe eines Testaments seine Vermögensnachfolge regeln will, trifft eine gute und auch wesentliche persönliche Entscheidung, die auch Unternehmen betreffen kann. Die rechtssichere Formulierung dieses wichtigen Dokuments und Beratung in diesem Zusammenhang auch zum
Pflichtteilsrecht, zu Enterbung und Erbenhaftung sowie zur Möglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge, Erbauseinandersetzungen von Erbengemeinschaften wie auch eine mögliche Teilungsversteigerung des Nachlasses sind Gegenstand unserer Tätigkeit. Erben werden bei der
Durchsetzung bzw. der Abwehr von Ansprüchen unterstützt.
Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Patientenvollmacht und Vorsorgevollmacht. Die Zuhilfenahme eines Notars ist im Gegensatz zum handschriftlichen Testament nur zwingend erforderlich, wenn auch über Immobilien/Grundstücke verfügt werden soll.
Letzten Beiträge
Eine fristlose Eigenkündigung zur „Rettung“ der Urlaubsansprüche ist nicht möglich.
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit seinem Urteil vom 22.11.2018, Az. 5 Ca 1305/18, entschieden, dass eine fristlose Eigenkündigung keine Urlaubsansprüche „rettet“.
Zeitverträge in der Wissenschaft
Der Fall Ein Soziologe wollte nach erfolgreicher Promotion seine Habilitation bis zum Jahresende 2013 beenden und wurde dafür von der Universität befristet eingestellt. Die längstmögliche