IMMOBILIENRECHT

In allen Bereichen des öffentlichen und privaten Baurechts und Architektenrecht betreuen wir seit über 22 Jahren Baufirmen, Bauträger, Architekten, Ingenieure, sowie Käufer von Immobilien. Wer Immobilien baut, vermittelt, kauft oder verkauft, hat mit „Immobilienrecht” zu tun.

Das Immobilienrecht oder auch manchmal nur Grundstücksrecht genannt umfasst alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien (Gebäude, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte) zu tun haben. Im Grundstücksrecht werden alle Rechtsfragen geregelt, die sich auf die Rechte von Grundstücken beziehen. Das beinhaltet auch alle Rechtsfragen zu Grundstücksverträgen und zu den dinglichen Rechten an Grundstücken. Gesetzliche Grundlage ist überwiegend das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Das Immobilienrecht befasst sich besonders mit dem Kauf, dem Verkauf und der Belastung von Grundstücken sowie von Haus und (Eigentums-)Wohnung, aber auch Teilungsversteigerungen.

Unter das Immobilienrecht fallen außerdem das Wohnungseigentumsrechtdas Maklerrecht, das private Baurecht sowie das Architektenrecht (siehe auch Unsere Leistungen).

Letzten Beiträge

Eigenbedarfskündigung

Der Fall Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis und berief sich auf Eigenbedarf. Der Vermieter belegte seine Nutzungsabsicht mit vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen. Zusätzlich erklärte der

(mehr ...)
reucherstaebchen