Keine Mauer als Einfriedung im Bebauungsplangebiet
Das Verwaltungsgericht Mainz hat in seinem Urteil vom 20.03.2019 (Az. 3 K 615/18.MZ) festgestellt, dass eine Stützmauer (mehr …)
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Das Verwaltungsgericht Mainz hat in seinem Urteil vom 20.03.2019 (Az. 3 K 615/18.MZ) festgestellt, dass eine Stützmauer (mehr …)
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19.12.2018 (Az. XII ZR 5/18) entschieden, (mehr …)
Die fünfjährige Verjährungsfrist habe mit der konkludenten Abnahme des Hauses spätestens im August 2010 begonnen und habe mithin im August 2015 geendet. Da die Klage erst im Dezember 2016 erhoben wurde, sei der Schadenersatzanspruch verjährt.