Keine Mauer als Einfriedung im Bebauungsplangebiet
Das Verwaltungsgericht Mainz hat in seinem Urteil vom 20.03.2019 (Az. 3 K 615/18.MZ) festgestellt, dass eine Stützmauer (mehr …)
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Das Verwaltungsgericht Mainz hat in seinem Urteil vom 20.03.2019 (Az. 3 K 615/18.MZ) festgestellt, dass eine Stützmauer (mehr …)
Die fünfjährige Verjährungsfrist habe mit der konkludenten Abnahme des Hauses spätestens im August 2010 begonnen und habe mithin im August 2015 geendet. Da die Klage erst im Dezember 2016 erhoben wurde, sei der Schadenersatzanspruch verjährt.
Der Fall
Der Bauherr schloss 2008 einen Architektenvertrag ab. Zu diesem Zeitpunkt wollte sich der Bauherr jedoch noch nicht an einen Planer über alle Leistungsphasen (Vollarchitektenvertrag) binden. Deshalb wurde ein sogenannter Stufenvertrag vereinbart und für alle Stufen bereits eine Honorarvereinbarung getroffen. (mehr …)